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Ablauf und Kosten einer Psychotherapie

Das Erstgespräch (sog. Psychotherapeutische Sprechstunde) findet nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt und dauert etwa 50 Minuten. Im Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen ausführlich zu schildern. Typische Inhalte des Erstgesprächs umfassen z.B. aktuelle Beschwerden und Problembereiche, die aktuelle Lebenssituation, Ihre Wünsche und Ziele und organisatorische Fragen. Meinerseits dient das Erstgespräch dazu, einen ersten Eindruck zu gewinnen, zu klären, ob eine Indikation zu einer psychotherapeutischen Behandlung besteht und ob ich der richtige Ansprechpartner für Sie bin. Des Weiteren bietet das Erstgespräch beiderseits die Möglichkeit zu prüfen, ob „die Chemie“ zwischen Ihnen und mir stimmt. Dies ist meiner Erfahrung nach eine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie.

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Im Anschluss an das Erstgespräch erfolgen bis zu 4 sog. Probesitzungen („Probatorische Sitzungen“). Diese dienen zunächst der genauen diagnostischen Abklärung, d.h. es findet eine ausführliche Exploration hinsichtlich aktueller Symptome sowie deren Verlauf, Entstehungsbedingungen und aufrechterhaltenden Faktoren statt. Auch evtl. bestehende weitere Problembereiche werden erfragt. Zudem stelle ich Fragen zu Ihrer Lebensgeschichte sowie zu positiven und negativen Bedingungen der aktuellen Lebenssituation. Darüber hinaus werden gemeinsam Therapieziele erarbeitet. Wie das Erstgespräch bieten auch die Probatorischen Stunden die Möglichkeit zu prüfen, ob eine gegenseitige offene und vertrauensvolle Atmosphäre besteht und ob sich sowohl Sie als auch ich eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können.

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Im Anschluss an die Probatorischen Sitzungen wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt (sowohl bei Privatkassen als auch bei gesetzlichen Krankenkassen). Es besteht die Möglichkeit, eine Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie ( 60-80 Stunden) zu beantragen. Welche Therapie beantragt wird hängt sowohl von der Diagnose als auch vom Ausmaß der Symptomatik ab. Die Entscheidung welche Therapie beantragt wird, besprechen wir gemeinsam im Rahmen der Probatorischen Stunden.

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Dann beginnt (formal) die Therapie, in der Ihnen zunächst Ihr Problem bewusst und verständlich gemacht wird. Die sog. Psychoedukation umfasst störungsübergreifende Zusammenhänge (beispielsweise: Was ist der Unterschied zwischen Gefühlen und Gedanken?) und störungsspezifisches Wissen (beispielsweise: Wie entsteht eine Panikattacke?) unter Einbezug persönlicher Faktoren. Auch wenn diese Einblicke schmerzlich sein können, hilft das Verstehen des Problems dabei, Hoffnung für die Bewältigung zu schöpfen.

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Ist das Problem klar(er), werden dysfunktionale Denkstrukturen identifiziert und alternative/hilfreiche Gedanken reflektiert und formuliert. Häufig können dabei Alltagserfahrungen, in denen das Problem aufgetreten ist, eingebunden und vor dem erweiterten Verständnishorizont anders betrachtet werden. Auch wenn in den Sitzungen selbst emotionsaktivierende Übungen stattfinden können, lässt die “gefühlte” Verbesserung meist etwas auf sich warten. Ich kann leider keine Erleuchtungsmomente oder heilsbringende Eingebungen à la Archimedes (“Heureka”) anbieten, glaube jedoch fest an eine deutliche Besserung bei Übernahme der Verantwortung für das eigene Leben.

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Schließlich kommt es dann zu einer Veränderungsphase, in der spezielle Übungen gemacht werden sollten oder konkrete Verhaltensänderungen und -experimente geplant und umgesetzt werden. Bei diesen Schritten werden Sie begleitet. Das Veränderungsprogramm wird kontinuierlich reflektiert und gegebenenfalls angepasst. Langfristig fühlen Sie sich damit auch außerhalb der Therapie und trotz unveränderbarer widriger Umstände besser.


Zum Abschluss einer Therapie werden Frühwarnzeichen wiederholt, kritische Situationen vorbesprochen und ein Werkzeugkoffer gepackt, der Ihnen im Fall einer erneuten Verschlechterung Hilfe zur Selbsthilfe sein soll.

Let's talk about money

Als Sachleistung der Krankenkassen, deckt Ihr gesetzlicher Versicherungsschutz die Kosten für eine Psychotherapie ab. Die Kassen zahlen dabei maximal 80 Sitzungen (kognitive) Verhaltenstherapie. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Krankenkassen. Bitte denken Sie daran, zu Beginn jeden Quartals Ihre Krankenkassenkarte mitzubringen.


Privat Versicherte sollten sich vor dem ersten Gespräch bei ihrer privaten Krankenversicherung informieren, welche Leistungen in welchem Umfang erstattet werden. Mein Behandlungsvertrag für Privatpatienten umfasst möglicherweise einen gewissen Kostenanteil, der nicht von der PKV und/oder der Beihilfe gedeckt wird. Die Kosten richten sich nach der GOÄ/GOP​ und belaufen sich aktuell auf 134,06 € bis 167,58 € je Einzel- und/oder Gruppensitzung. ​Einzelne Untersuchungen wie Testverfahren werden separat berechnet. 

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Als Selbstzahler tragen Sie die Kosten für jede Sitzung selbst.

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